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   SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16   

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SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16 (https://dejure.org/2017,72107)
SG Aachen, Entscheidung vom 25.09.2017 - S 25 R 340/16 (https://dejure.org/2017,72107)
SG Aachen, Entscheidung vom 25. September 2017 - S 25 R 340/16 (https://dejure.org/2017,72107)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16
    Dies ist regelmäßig die der Versicherungspflicht zugrunde liegende Berufstätigkeit, die der Versicherte zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet hat, sie bis zum Erreichen der Altersgrenze oder bis zum Eintritt der auf Krankheit oder Behinderung beruhenden Unfähigkeit auszuüben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 29.07.2004, Az. B 4 RA 5/04 R).

    Es muss dann festgestellt werden, ob der Versicherte grundsätzlich fähig ist, einen Beruf der an mindestens 300 Arbeitsplätzen im Bundesgebiet ausgeübt wird und seinem bisherigen Beruf qualitativ gleichwertig ist, noch vollwertig und mindestens 6 Stunden täglich zu verrichten, und diesen während einer Einarbeitungszeit von 3 Monaten zu erlernen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 29.07.2004, Az. B 4 RA 5/04 R).

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16
    Zur Bewertung des bisherigen Berufs sowie zur Bestimmung des Kreises zumutbarer Verweisungstätigkeiten hat das Bundessozialgericht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.02.2004, Az.: B 13 RJ 49/03 R) ein an den Gegebenheiten der Arbeits- und Berufswelt orientiertes Mehrstufenschema entwickelt, in dem die Arbeiterberufe in 4 hierarchisch geordneten Gruppen untergliedert werden.
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16
    Derartige Zweifel bestehen nicht, wenn das Restleistungsvermögen des Versicherten körperlich leichtere Arbeiten erlaubt (z. B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen), wie es bei ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert wird (vgl. Bundessozialgericht, Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1996, Az. GS 2/95; Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2011, Az. B 13 R 78/09 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2011, Az. L 8 R 45/11 B).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16
    Derartige Zweifel bestehen nicht, wenn das Restleistungsvermögen des Versicherten körperlich leichtere Arbeiten erlaubt (z. B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen), wie es bei ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert wird (vgl. Bundessozialgericht, Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1996, Az. GS 2/95; Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2011, Az. B 13 R 78/09 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2011, Az. L 8 R 45/11 B).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16
    Anders verhält es sich lediglich bei Vorliegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.05.1999, Az. B 13 RJ 71/97 R).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn es keine andere Tätigkeit gibt, die ihm sozial zumutbar und für ihn sowohl gesundheitlich als auch fachlich geeignet ist (sog. Verweisungsberuf; vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12.02.2004, Az. B 13 RJ 34/03 R).
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16
    Die zusätzlichen Einschränkungen müssen so erheblich sein, das von vornherein ernstliche Zweifel daran aufkommen, ob der Versicherte mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen auch in einem Betrieb einsetzbar ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 30.11.1982, Az.: 4 RJ 1/82).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 8 R 45/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16
    Derartige Zweifel bestehen nicht, wenn das Restleistungsvermögen des Versicherten körperlich leichtere Arbeiten erlaubt (z. B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen), wie es bei ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert wird (vgl. Bundessozialgericht, Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1996, Az. GS 2/95; Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2011, Az. B 13 R 78/09 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2011, Az. L 8 R 45/11 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - L 3 R 949/17

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus SG Aachen, 25.09.2017 - S 25 R 340/16
    Urteil des SG Aachen, S 25 R 340/16 vom 25.09.2017, L 3 R 949/17, rechtskräftig Die Klage wird abgewiesen.
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